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   BSG, 13.10.2014 - B 2 U 10/14 BH   

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https://dejure.org/2014,32090
BSG, 13.10.2014 - B 2 U 10/14 BH (https://dejure.org/2014,32090)
BSG, Entscheidung vom 13.10.2014 - B 2 U 10/14 BH (https://dejure.org/2014,32090)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - B 2 U 10/14 BH (https://dejure.org/2014,32090)
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  • BSG, 24.07.2014 - B 2 U 7/14 BH
    Auszug aus BSG, 13.10.2014 - B 2 U 10/14 BH
    Das Rechtsmittel des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2014 - B 2 U 7/14 BH - wird als unzulässig verworfen.

    Mit Beschluss vom 24.7.2014 hat der Senat in dem Verfahren B 2 U 7/14 BH den erneuten Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, und den erneuten Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für dieses Verfahren abgelehnt.

    Mit Schreiben vom 10.8.2014 hat der Kläger gegen den Beschluss vom 24.7.2014 - B 2 U 7/14 BH - "sofortige Rechtsbeschwerde" eingelegt und beantragt sinngemäß erneut die Beiordnung eines Notanwalts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde.

    Das Rechtsmittel des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24.7.2014 - B 2 U 7/14 BH - ist unzulässig.

    Eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes unter Kostenübernahme kann zwar bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgen, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen jedoch mangels Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht vor, wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 26.5.2014 - B 2 U 3/14 BH - und 24.7.2014 - B 2 U 7/14 BH - ausgeführt hat.

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung

    Auszug aus BSG, 13.10.2014 - B 2 U 10/14 BH
    Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 3/14 BH - den Antrag des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG vom 31.1.2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.

    Eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes unter Kostenübernahme kann zwar bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgen, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen jedoch mangels Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht vor, wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 26.5.2014 - B 2 U 3/14 BH - und 24.7.2014 - B 2 U 7/14 BH - ausgeführt hat.

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